ARTIKEL 1 - GEGENSTAND UND ANWENDUNGSBEREICH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") haben zum Ziel, die Bedingungen festzulegen, die für die Leistungen und Dienste gelten, die auf der Website www.lrc-bagagerie.fr, aus welchem Grund auch immer, von LRC Logistique (France) , einer Einpersonengesellschaft mit beschränkter Haftung und einem Kapital von 15.000 Euro, mit Sitz in 735, Front de Saône, 69830 Saint Georges de Reneins, eingetragen im Handelsregister von Villefranche sur Saône-Tarare unter der Nummer 921 957 007, nachfolgend "LRC" genannt, erbracht werden.
ARTIKEL 2 - BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
Die folgenden Definitionen gelten für die Bedingungen, die den Beförderungsvertrag und die verschiedenen mit dem Kunden vereinbarten Leistungen regeln:
LRC BagagerieLRC", "LRC", "uns", "unser" oder "unser" steht für LRC Bagagerie, seine Hilfsorganisationen, Geschäftspartner, Vertreter und Subunternehmer.
Klient, oder "sie", "sein/ihr" und "er" den Kunden, den Absender, den Versender oder den Empfänger der Gepäcksendung, den Inhaber der Bestätigung mit dem Kaufcode oder eines Frachtbriefs oder eines gleichwertigen Beförderungsdokuments, den Empfänger und den Besitzer des Inhalts des Gepäcks, jede andere Partei, die rechtliches Eigentum am Beförderungsvertrag hat, oder jede Partei, die ein Interesse an der Ausführung verschiedener Leistungen hat.
Gepäck, bezeichnet die Gesamtheit der "Gegenstände", "Objekte" oder "Artikel" oder "Waren" des Kunden, die er für den rein persönlichen Gebrauch für den gelegentlichen Transfer vom Abreise- und/oder Abholort zum Ziel- und/oder Lieferort vorbereitet, die in einem Koffer enthalten sind, der ordnungsgemäß mit einer Zahlenkombination, einem Karabinerhaken, einem Vorhängeschloss oder einem gleichwertigen Sicherheitssystem (vorzugsweise TSA - Transportation Security Administration - Vorhängeschloss für Gepäck in die Vereinigten Staaten von Amerika) verschlossen ist.
Versand, oder "Sendung", "Fahrt" bezeichnet die Bestellung, die der Kunde aus persönlichen oder geschäftlichen Gründen von einem Ort (Abreise) zu einem anderen (Ankunft) per Luft-, See- oder Landtransport durchführt. Umfasst das gesamte Gepäck, das auf derselben Bestellung abgegeben wird.
Bestätigung des KaufsDie Mitteilung, die der Kunde nach Abschluss des Kaufvorgangs per SMS oder E-Mail erhält, enthält den alphanumerischen oder einfach numerischen Code der Sendung und den Link (URL-Adresse) zu der für den Kunden reservierten Webseite, auf der die Beförderungsdaten zusammengefasst sind: Absender, Empfänger, Abholtag, Liefertag, Abholadresse, Lieferadresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummern für Mitteilungen bezüglich Abholung und Lieferung, Anzahl und Gewicht des Gepäcks, Kosten der Dienstleistung, Zahlungsdetails; von uns für betriebliche Zwecke implementiert..
Unvorhersehbares Ereignisbezeichnet das Ereignis, das die Nichterfüllung oder eine Verzögerung der Erfüllung verursacht, weil die Erfüllung aus einem Grund, den die Partei nicht zu vertreten hat, unmöglich ist.
Höhere GewaltDer Begriff "außergewöhnliche Ereignisse" bezeichnet außergewöhnliche oder unvorhersehbare Ereignisse: z. B. Aufruhr, Krieg, Terrorismus und jede andere Ursache, wobei in jedem Fall, ob ausdrücklich vorgesehen oder nicht, eine solche Ursache nicht hätte vermieden werden können, indem alle Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens ergriffen worden wären.
Havariebezeichnet die vollständige oder teilweise Beschädigung, den Ausfall oder den Bruch von Reisegepäck, die auf außergewöhnliche Ereignisse während der Beförderung zurückzuführen sind und die nicht auf normalen Verschleiß aufgrund von Transferaktivitäten zurückzuführen sind und für die eine Reparatur, Wiederherstellung oder Entschädigung geleistet werden kann.
Verlustbezeichnet den vollständigen Verlust von Gepäck.
Verbotene Gegenstände und Nicht akzeptierte Artikel bezeichnen alle Artikel, deren Transport nach den Gesetzen, Regeln oder Vorschriften eines Landes, durch das oder über das die Sendung reist, oder nach diesen Bedingungen verboten ist.
Eintreibung von ForderungenDer Begriff "Beschwerde" bezeichnet das Beschwerdeverfahren.
EUbezeichnet die Europäische Union.
Extra - EUIn der Liste der Länder, die nicht der EU angehören, sind die Länder angegeben, die nicht der EU angehören.
VEREINIGTE STAATENbezeichnet die Vereinigten Staaten von Amerika.
ARTIKEL 3 - Die Anbieterfirma
Der Vertrag über die Beförderung von Gepäck und andere Dienstleistungen wird mit dem Unternehmen LRC Logistik oder der Hilfsperson, dem verbundenen Unternehmen oder Betriebspartner, dem Untertransporteur oder dem Lieferanten von LRC Bagagerie geschlossen, die die Sendung des Kunden zur Beförderung oder zur Ausführung verschiedener Dienstleistungen annimmt.
Der Kunde erkennt an und akzeptiert das Recht von LRC Bagagerie, die gesamte oder einen Teil der Beförderung an Unterfrachtführer, Betriebspartner und/oder Hilfskräfte zu den von diesen festgelegten Bedingungen zu übertragen. Im Falle der Delegation der gesamten oder eines Teils der Leistung an Dritte erkennt der Kunde die Gültigkeit der vom Unterbeförderer, Betriebspartner und/oder Hilfsdienstleister aufgestellten Bedingungen an.
ARTIKEL 4 - Begriffe und Bedingungen
Mit der Anmeldung für die Dienstleistung und der Abtretung des Transports akzeptiert der Kunde diese Bedingungen sowie die in der "Kaufbestätigung", im Frachtbrief und/oder im Beförderungsvertrag und/oder im Vertrag zur Durchführung verschiedener Dienstleistungen enthaltenen Angaben im Namen des Kunden und/oder im Namen jeder anderen Person, die ein Interesse an der Verschiffung oder an der Durchführung verschiedener Dienstleistungen hat, unabhängig davon, ob der Kunde das Transportdokument und/oder den Frachtbrief unterzeichnet hat oder nicht.
Die Bedingungen beziehen sich auch auf diejenigen, deren Hilfe wir in Anspruch nehmen oder die wir mit der Abholung, dem Transport oder der Zustellung der Sendung oder mit der Erbringung verschiedener Dienstleistungen beauftragen; sie beziehen sich auch auf unsere Angestellten, Verwalter und Vertreter. Nur ein bevollmächtigter und mit allen Vollmachten ausgestatteter Mitarbeiter von uns kann Änderungen an diesen Bedingungen schriftlich akzeptieren.
Wenn der Kunde uns den Versand mit mündlichen oder schriftlichen Anweisungen anvertraut, die unseren Geschäftsbedingungen widersprechen oder in jedem Fall mit ihnen unvereinbar sind und die nicht ausdrücklich von uns autorisiert und schriftlich genehmigt wurden, sind wir nicht an diese Anweisungen gebunden.
ARTIKEL 5 - Gegenstand des Vertrags
Gegenstand des Vertrags ist die Beförderung des Gepäcks des Kunden von dem für die Abholung angegebenen Ort zu dem für die Auslieferung angegebenen Ort unter den in diesen Bedingungen festgelegten Bedingungen und unter Einhaltung der Anweisungen, die der Kunde in der Bestellung und/oder im Transportantrag erteilt hat, der über unsere Website, unsere Teams oder unser Callcenter ausgefüllt wurde.
ARTIKEL 6 - Größen- und Gewichtsbeschränkungen für Gepäck
Das Gepäckstück ist einzigartig und ein Anhang, der dem Gepäckstück beigefügt oder mit ihm verbunden ist, gilt nicht als Koffer, sondern als Behältnis für die darin enthaltenen persönlichen Gegenstände.
Für Einzelgepäck, das mit dem LRC Gepäckservice versandt wird, gelten die folgenden Gewichts- und Größenbeschränkungen:
Maximales tatsächliches Gewicht: 70 kg
Maximale Abmessungen: 300 x 200 x 160 cm
Das Volumengewicht ist die Umrechnung des Volumens eines Pakets in ein Gewicht, um den Platz zu bestimmen, den es einnimmt.
Das volumetrische Gewicht wird wie folgt berechnet: B x H x T/5000
Es wird mit dem tatsächlichen Gewicht verglichen und das höhere Gewicht wird für die Rechnungsstellung verwendet.
Das gesamte Gepäck wird gewogen und mit hängenden Scannern gemessen, deren Antwort unwiderlegbar ist
Für den Fall, dass das System zur Überprüfung und Kontrolle des Gewichts ein anderes tatsächliches Gewicht des Gepäcks als das vom Kunden zum Zeitpunkt des Kaufs angegebene festgestellt hat oder dass das Gepäck gemäß diesen Bedingungen nicht beförderbar ist (in Gewicht und Abmessungen).
Im Falle einer festgestellten Differenz berechnen wir Ihnen einen Pauschalbetrag von 30 € pro Artikel , zuzüglich der durch diese falsche Meldung verursachten zusätzlichen Kosten, die dem tatsächlich geschuldeten Tarif entsprechen. Angesichts des wachsenden nationalen und internationalen Verkehrsaufkommens können jederzeit Zeitzuschläge eingeführt werden, ohne dass LRC Bagagerie Einfluss auf diese zusätzlichen Kosten nehmen kann.
In jedem Fall führt die Überschreitung des zulässigen Höchstgewichts oder der zulässigen Höchstmaße de facto zur Aufhebung der in diesen Bedingungen vorgesehenen Erstattungsgarantien.
ARTIKEL 7 - Verbotene und gefährliche Gegenstände - Sicherheit
GEFAHRGÜTER
LRC Bagagerie befördert kein Gepäck und erbringt keine anderen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Gepäck, das nach unserem alleinigen Ermessen gefährliche und/oder als gefährlich geltende Gegenstände enthält, einschließlich, aber nicht beschränkt auf solche, die in den technischen Anweisungen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ( ICAO), in den Gefahrgutvorschriften der International Air Transport Association (IATA) aufgeführt sind, im International Maritime Dangerous Goods Code (IMGD), im Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) oder in anderen nationalen, gemeinschaftlichen oder internationalen Rechtsvorschriften, die für die Beförderung und die Erbringung verschiedener Dienstleistungen im Zusammenhang mit gefährlichen Gütern gelten.
FLUGSICHERHEITSVORSCHRIFTEN
Der Kunde, der seine Zustimmung zum Service demonstriert und uns mit der Lieferung des Gepäcks beauftragt, stellt sicher, dass es keine verbotenen Gegenstände enthält. Sendungen, die von uns transportiert oder verwaltet werden, können Sicherheitskontrollen unterzogen werden, einschließlich des Einsatzes von Röntgen- und/oder Scannersystemen, und der Kunde stimmt zu, dass die Tasche während des Transports geöffnet und ihr Inhalt überwacht werden kann.
Der Kunde ermächtigt daher LRC Bagagerie und/oder die Hilfspersonen, Partner und verbundenen Unternehmen von LRC Logistique SARL operativen Partner, Agenten und unabhängigen Dienstleister von LRC Bagagerie die Zoll- oder Polizeibehörden, alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen für das Gepäck, das mit dem Flugzeug befördert wird, durchzuführen.
Der Kunde garantiert, dass er das zu befördernde Gepäck oder zur Durchführung verschiedener Dienstleistungen an sicheren Orten untergebracht hat, und er garantiert, dass die Sendung während ihrer Vorbereitung, Verpackung und Beförderung bis zur Zeit vor der Annahme des Gepäcks durch LRC Bagagerie vor unbefugten oder rechtswidrigen Eingriffen geschützt wurde.
VERBOTENE ODER NICHT VON LRC BAGAGERIE AKZEPTIERTE ARTIKEL
LRC Bagagerie befördert kein Gepäck, das die folgenden Gegenstände enthält:
Sprays;
Fahrzeugkomponenten des Kraftstoffsystems, die Kraftstoff enthalten haben;
Alarmvorrichtungen;
Sprengstoffe, einschließlich Zünder, Raketen, Minen, Granaten, Feuerwerkskörper und pyrotechnische Gegenstände;
Gas, einschließlich Propan und Butan;
Entflammbare Flüssigkeiten, einschließlich Benzin und Methanol;
Kühlmittel und reizende Flüssigkeiten;
Radioaktives Material, einschließlich medizinischer oder kommerzieller Isotope;
Entzündbare Feststoffe und reaktive Stoffe, einschließlich Magnesium, Zündvorrichtungen;
Ätzende Substanzen, einschließlich Quecksilber und Fahrzeugbatterien;
Parfüms, entzündliche flüssige / feste Substanzen, einschließlich Alkohol über 70 Grad
Magnetisierendes Material;
Oxidierende Substanzen und organische Peroxide, einschließlich Bleichmittel und Karosseriereparaturen von Karosserien;
Giftige oder infektiöse Substanzen, einschließlich Rattengift und infiziertem Blut;
Unterwasser-Taschenlampe mit eingeschlossenen Batterien;
Lebende oder tote Pflanzen, Samen und Tiere;
Handelbare Wertpapiere und Zertifikate (Konnossemente);
Währung (Bargeld, Münzen, Kreditkarten, Prepaid-Karten und Reiseschecks)
Sonstige nicht marktfähige Wertpapiere
Material, das als pornografisch oder obszön definiert werden kann ;
Waffenmaterial, Munition, Kugeln, Schusswaffen und Waffen;
Software, Videospiele und Hardwarekomponenten;
Abfall;
Politisches Material
Gefährliche Materialien;
Verderbliche Produkte;
Pharmazeutische Produkte in Mengen, die die persönliche Therapie des Kunden um 30 Tage übersteigen;
Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen;
Tabak, Alkohol und Tabakprodukte;
Kunstwerke;
Antiquitäten ;
Antiquitäten Allgemeines Kulturerbe Metalle (Gold und Silber in allen Formen) und Edelsteine;
Metalle (Gold und Silber in allen Formen) und Edelsteine ;
Dokumente, Angebote für die Teilnahme an öffentlichen oder privaten Ausschreibungen, Sicherheitspapiere, Essens- und Treibstoffschecks usw. ;
Zerbrechliche Gegenstände wie Glas, Flaschen usw. ;
Architektonische Vorlagen;
Waren, die mit Zollgebühren belegt sind;
Biologische Gewebe und anatomische Teile;
Uhren
Gegenstände aus Elfenbein und Elfenbein;
Tierhäute und Pelze;
Computer, Fotoausrüstung, Camcorder, Mobiltelefone, Tablets, Konsole, Videospiele, elektrische und elektronische Geräte
Der Kunde erkennt an und weiß, dass die Beförderung solcher Gegenstände, auch wenn sie für Röntgenstrahlen und/oder Scanner nicht sichtbar sind, die im Gepäck enthalten sind, absolut verboten ist und in jedem Fall von uns nicht akzeptiert wird sowie besonderen Bedingungen unterliegt Branchenvorschriften, die in bestimmten Fällen und in bestimmten Ländern Geldstrafen, die Verhaftung und/oder Inhaftierung des Geschäftsführers/Besitzers/Eigentümers/Eigentümers vorsehen.
Im Falle der Einfügung der oben aufgeführten Gegenstände in das Gepäck ist der Kunde allein und ausschließlich für alle zivil- und strafrechtlichen Folgen verantwortlich, die sich aus der bloßen Beförderung des Gepäcks ergeben, und stellt zu diesem Zweck LRC Bagagerie, die Unterfrachtführer , Partner und Hilfspersonen von jeglicher verwaltungstechnischen, finanziellen, zivil- und strafrechtlichen Haftung in diesem Zusammenhang frei. LRC Bagagerie betrachtet die Liste der oben genannten Gegenstände mit Ausnahme derjenigen, die nach internationalen, nationalen und US-amerikanischen Vorschriften verboten sind, die für Kunden aus den Vereinigten Staaten mit direktem Abflug aus einem Mitgliedstaat der Vereinigten Staaten und direktem Bestimmungsort in einem Mitgliedstaat der Vereinigten Staaten nicht erschöpfend sind.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass das Gepäck selbst sowie sein Inhalt aufgrund der unsachgemäßen Vorbereitung des Gepäcks und/oder der Einfügung verbotener und/oder nicht akzeptierter Gegenstände zerstört werden können.
ARTIKEL 8 - Möglichkeit der Inspektion
Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass LRC Bagagerie oder Regierungsbehörden, einschließlich der Zollbehörden, und deren Beauftragte das Recht haben, das Gepäck aus Sicherheitsgründen zu öffnen und zu inspizieren. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Gepäck, das in die und aus den USA gelangt, von der TSA (Transportation Security Administration) kontrolliert wird.
Im Verdachtsfall wird die TSA die Tasche zwangsweise öffnen, um den Inhalt zu überprüfen. Das LRC Bagagerie informiert den Kunden, dass es auf dem Markt Vorhängeschlösser des Typs TSA gibt, die von der TSA mit einem speziellen, von der TSA gehaltenen Hauptschlüssel geöffnet werden können.
ARTIKEL 9 - Fristen und Modalitäten für die Vorbereitung, Abholung und Aushändigung des Gepäcks
Das Gepäck wird von Montag bis Freitag an Werktagen (mit Ausnahme von nationalen und lokalen Feiertagen) zwischen 9.00 und 19.00 Uhr des festgelegten Tages an der in der Kaufbestätigung angegebenen Adresse abgeholt.
Das Gepäck wird von Montag bis Freitag an Werktagen (also nicht an nationalen oder lokalen Feiertagen) zwischen 9.00 Uhr und 19.00 Uhr des festgelegten Tages an die in der Kaufbestätigung angegebene Adresse geliefert. Verzögerungen durch den Zoll, die öffentliche Verwaltung oder andere Ereignisse, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, können die Abhol- und Lieferzeiten beeinträchtigen.
Die Abhol- und Liefertermine für kleine Inseln und/oder abgelegene Orte können sich ändern, auch erheblich, und unterliegen den Operationen der Subagenten und anderen Umständen (z. B. Wetterbedingungen, Verfügbarkeit und Betrieb von Fähren und betroffenes Personal, Bestimmungen der lokalen und/oder nationalen Behörden usw.).
Die Abholung erfolgt durch von LRC Bagagerie oder DHL beauftragtes Personal. Das Gepäckstück, das mit einem Identifikationsanhänger versehen ist, der die persönlichen Daten (Name, Vorname und Adresse ) enthält, wie sie in Ihrer Bestätigungs-E-Mail angegeben sind, muss auf Kosten und Verantwortung des Kunden mit Klarsichtfolie rundum verpackt werden, wobei der feste Griff und die Räder frei bleiben müssen : Das Aufbringen der Folie muss ein leichtes Ablesen des Kennzeichnungsschildes ermöglichen.
LRC Bagagerie, DHL oder eine andere mit dem Versand beauftragte Person kann das Gepäck an der auf dem Etikett angegebenen Adresse direkt an den Kunden oder an eine Person ausliefern, die berechtigt erscheint, die Lieferung im Namen des Kunden anzunehmen (z. B. Personen, die im selben Gebäude wie der Empfänger wohnen, oder Nachbarn). Informationen über den Gepäcktransport erhält der Kunde auf der Website www.lrc-bagagerie.fr, indem er den Code auf der Kaufbestätigung eingibt, oder er kann sich an unser Callcenter wenden.
Die ODD-Option unseres Partners DHL ermöglicht es dem Kunden, den Weg seines Pakets über die 10-stellige Tracking-Nummer, die bei der Auftragsbestätigung angegeben wird, zu verfolgen und bietet ihm bei Bedarf Optionen für eine erneute Lieferung an.
Am Tag der Lieferung erhält der Kunde eine Benachrichtigung per E-Mail und SMS, dass das Paket in Kürze zugestellt wird. Bei Abwesenheit kann der Kunde kostenlos eine erneute Zustellung aus den folgenden Optionen wählen: eine neue Postadresse oder DHL-Relaispunkt, ein neuer sicherer Aufbewahrungsort oder ein neuer Empfänger.
ARTIKEL 10 - Zoll
Alle Zölle, Steuern, Strafen, Lagerkosten oder sonstigen Kosten, die uns infolge von Zoll- oder Regierungsmaßnahmen oder aufgrund eines Versäumnisses des Kunden und/oder des Empfängers, die entsprechenden Unterlagen bereitzustellen und/oder Lizenzen oder Genehmigungen einzuholen, entstehen oder entstehen könnten, werden dem Kunden oder dem Empfänger (falls dieser nicht mit dem Kunden identisch ist) der Sendung in Rechnung gestellt. Wenn wir uns dazu entschließen, dem Empfänger (falls dieser nicht mit dem Kunden identisch ist) eine Rechnung zu stellen, und dieser die Zahlung des Betrags verweigert, verpflichtet sich der Kunde, diesen Betrag sowie alle von uns oder von uns an Dritte geschuldeten Beträge sowie alle uns entstehenden zusätzlichen Kosten zu zahlen
Auf unsere Aufforderung hin verpflichtet sich der Kunde, eine angemessene Sicherheit für jede Gebühr, Steuer, Strafe, Bestandsaufnahme oder andere in diesem Artikel vorgesehene Ausgaben zu leisten. LRC Bagagerie haftet nicht für Verspätungen, Verluste oder Schäden, die durch das Eingreifen von Zollbeamten oder anderen Regierungsbehörden verursacht werden, oder für Gegenstände im Gepäck, die gemäß diesem Vertrag oder gemäß nationalen oder supranationalen Vorschriften, die die Sicherheit und/oder die Einreise von Sachen in das Transit- und/oder Zielland regeln, verboten sind.
Der Kunde ist sich bewusst, dass das Gepäck selbst sowie sein Inhalt aufgrund einer unzureichenden Vorbereitung des Gepäcks und/oder der Einfügung verbotener und/oder nicht akzeptierter Gegenstände von Mitarbeitern des Zolls oder anderer Regierungsbehörden zerstört werden könnten.
ARTIKEL 11 - Falsche Adresse
Wenn wir Ihr Gepäck aufgrund einer falschen Adresse nicht zustellen können, werden wir angemessene Anstrengungen unternehmen, um die richtige Adresse zu ermitteln.
Wir werden den Kunden über die Korrektur und die Zustellung oder den Versuch der Zustellung der Sendung an die richtige Adresse informieren; in diesem Fall können zusätzliche Gebühren anfallen, wenn die richtige Adresse nicht mit der im Frachtbrief oder im Beförderungsdokument angegebenen Adresse übereinstimmt. LRC Bagagerie liefert nicht an Postfächer.
Wenn wir nicht in der Lage sind, beim ersten Versuch zu liefern, erkennt der Kunde nunmehr das Recht an, eine Benachrichtigung über die Sendung an seinem Zielort zu hinterlassen, wobei diese Benachrichtigung als ausreichender Beweis für den Lieferversuch gilt. LRC Bagagerie garantiert ohne zusätzliche Kosten zwei weitere Zustellversuche innerhalb der nächsten zwei Werktage.
Wenn die Zustellung am Zielort nach der Gepäckübernahme nicht möglich ist, werden dem Kunden 10,00 € in Rechnung gestellt, wobei der Änderungswunsch des Kunden von der betrieblichen Durchführbarkeit abhängig ist.
ARTIKEL 12 - Unzustellbare und zurückgewiesene Gepäcksendungen
Wenn wir die Auslieferung des Gepäcks nicht abschließen können, hinterlassen wir, wenn möglich, eine Benachrichtigung an der Adresse des Empfängers, aus der hervorgeht, dass ein Versuch unternommen wurde, die Auslieferung zu bewerkstelligen.
Wenn der Kunde nach unseren Lieferversuchen keine angemessenen Anweisungen (wie in Artikel 9 beschrieben) erteilt oder wenn Sendungen zurückgewiesen werden, wird das Gepäck an den Absender zurückgesandt: Die Kosten für die Rücksendung werden der Kreditkarte belastet, die der Kunde beim Kauf angegeben hat.
ARTIKEL 13 - Pflichten des Kunden
Der Kunde garantiert und sichert LRC Bagagerie zu, dass :
Das Gepäck (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewicht, Größe, Anzahl und Art) wurde zum Zeitpunkt des Kaufs genau beschrieben.
Das Gepäck wurde von Etiketten, Anhängern oder Aufklebern früherer Reisen oder Expeditionen befreit.
An dem Gepäckstück einen von LRC Bagagerie bei der Auftragsbestätigung bereitgestellten Lieferschein angebracht hat, der ( Name, Vorname, Lieferadresse, Telefonnummer ) sowie den vom Spediteur eingescannten Barcode enthält.
Der angegebene Ort für die Abholung und Lieferung wird an den festgelegten Tagen von 9:00 bis 19:00 Uhr besetzt sein.
Die von Ihnen angegebenen Erhebungs- und Lieferinformationen (z. B. Kontaktperson, Hausnummer, Eingang, Pförtner, Gegensprechanlage, Name usw.) sind genau, vollständig und wahrheitsgemäß ;
Die Person, die das Gepäck ausliefern und abholen soll, wurde von Ihnen ordnungsgemäß beauftragt oder bevollmächtigt.
Das Transportetikett wurde sicher und an einer sichtbaren Stelle auf der Außenseite des Gepäcks angebracht; die Angaben auf dem Etikett (Adresse und Name) sind korrekt und stimmen mit den Angaben in der Kaufbestätigung überein ;
Umhüllte die gesamte Oberfläche des Gepäcks, wobei nur der feste Griff frei blieb, mit einer durchsichtigen Folie, die das Lesen des Identifikationsetiketts ermöglichte.
Überprüfte die Anbringung des Streifens an der Einzeltasche, falls zutreffend ;
Der Inhalt des Gepäcks wurde auf sichere und genaue Weise vorbereitet, verstaut, geordnet, verschlossen und versiegelt, so dass er vor den Gefahren der Beförderung geschützt ist, einschließlich der damit verbundenen Handhabungs- und/oder Sortierprozesse
Erklärte das korrekte Gewicht/die korrekte Größe des Gepäcks
Die im Gepäck enthaltenen Gegenstände, Waren und Objekte sind ausschließlich persönlicher Natur, gehören nicht zu den Gegenständen, die den BEX-, IATA- oder ICAO-Beschränkungen unterliegen, und sind keine verbotenen oder gefährlichen Gegenstände im Sinne von Artikel 6 (Verbotene und gefährliche Gegenstände - Sicherheit) dieser Bedingungen; in jedem Fall darf der Kunde aus Sicherheitsgründen niemals Nahrungsmittel oder Flüssigkeiten jeglicher Art in das Gepäck einführen;
Weder der Kunde noch der Empfänger sind eine Person oder Organisation, mit der LRC Bagagerie nach den geltenden Gesetzen oder Vorschriften keine Geschäftsbeziehungen unterhalten darf.
Alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften wurden zusätzlich zu den Bestimmungen dieses Vertrags eingehalten.
Alle angemessenen Vorsichtsmaßnahmen getroffen zu haben, die gemäß den Konventionen, Richtlinien und Gesetzen zum Schutz personenbezogener Daten erforderlich sind, um den Schutz personenbezogener Daten im Falle einer fehlgeschlagenen oder fehlerhaften Zustellung der Sendung zu gewährleisten.
Dass Sie das Gepäckstück und jede seiner Taschen und/oder Außenöffnungen mit einem Vorhängeschloss (vorgeschriebenes TSA-Schloss für Gepäck in die USA) oder mit einem anderen Sicherheitssystem, das das Öffnen verhindern kann, verschlossen haben.
Sie erklären sich damit einverstanden, uns von jeglicher Haftung, Kosten, Schäden oder Ausgaben, einschließlich Anwaltskosten, freizustellen und schadlos zu halten, die uns gegen Sie oder Dritte aufgrund Ihrer Verletzung einer dieser Garantien, Verpflichtungen und Zusicherungen entstehen.
ARTIKEL 14 - Haftungsgrenzen
Unbeschadet der Bestimmungen in Art. 14 ist die Haftung von LRC Bagagerie für Verlust, Diebstahl und Entwendung, ganz oder teilweise, für Schäden und Verspätungen, die bei der Beförderung von Gepäck entstehen, oder für die Nichterfüllung der Dienstleistung wie folgt beschränkt:
Verspätung : die Lieferung, die nach 48 Arbeitsstunden nach dem Tag erfolgt, der in der Kaufbestätigung oder, im Falle einer Abweichung, auf dem Versandschein angegeben ist, gilt als "verspätet". Im Falle einer Verspätung wird LRC Bagagerie dem Kunden einen Voucher zuteilen, der ein Jahr lang für eine Sendung mit gleichem Wert gültig ist ;
Nicht-Erfüllung der Leistung : Wird das Gepäck aus Gründen, die LRC Bagagerie zu vertreten hat, nicht abgeholt und/oder nicht ausgeliefert, erstattet LRC Bagagerie dem Kunden den für die nicht erbrachte Leistung gezahlten Betrag. Bei vollständigem oder teilweisem Verlust, Diebstahl und Raub, wenn der Kunde aus irgendeinem Grund von Dritten entschädigt wurde, werden keine Ansprüche von LRC Bagagerie übernommen, mit Ausnahme des Teils, der die erhaltene Erstattung übersteigen kann und bis zur Höhe der oben genannten Beträge. .
LRC Bagagerie kann mit bestimmten Kategorien von Kunden, mit Unternehmen oder Verbänden besondere Haftungsbedingungen durch spezielle Vereinbarungen oder Abkommen vereinbaren. Solche Vereinbarungen oder Abkommen dürfen niemals von den allgemeinen Grundsätzen der Geschäftsbedingungen bezüglich der Haftung von LRC Bagagerie gemäß Artikel 12 (Pflichten des Kunden), 13 (Haftungsbeschränkungen), 14 (Haftungsausschlüsse) und 15 (Wertvolle Güter) abweichen.
ARTIKEL 15 - Haftungsausschluss
Da es möglich ist, Gepäck im Voraus zu versenden, haften wir Ihnen gegenüber außer in den in Artikel 13 genannten Fällen niemals für Vermögensschäden oder Nichtvermögensschäden, die sich aus der verpassten, fehlerhaften und/oder verspäteten Auslieferung von Gepäck ergeben. Dies gilt insbesondere (aber nicht ausschließlich) für die verpasste, verspätete oder teilweise Teilnahme an Veranstaltungen, Ausstellungen, Tagungen, Kongressen, Konferenzen, Prüfungen, Kursen, Fortbildungskursen, Aufführungen, Radio-, Video- und Fernsehsendungen, Zeremonien, Banketten, Feiern, Trainingseinheiten, Wettkämpfen, Turnieren, Meisterschaften, Tourneen, Audio- und Videoaufnahmen, Operationen, Arztbesuche, Verlust von Kunden, Einkommen, Gewinn, Markt, Ruf, Kunden, Nutzung, Gelegenheit, selbst wenn wir Kenntnis davon hatten, dass solche Schäden oder Verluste auftreten können, noch für indirekte, beiläufige, besondere oder Folgeschäden oder -verluste, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fälle von Vertragsbeendigung, Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Nichterfüllung.
LRC Bagagerie haftet nicht für die mit dem Kunden übernommenen Verpflichtungen aufgrund der folgenden Tatsachen und/oder Ereignisse:
Umstände, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, wie (aber nicht beschränkt auf): Handlungen Gottes, einschließlich Erdbeben, Wirbelstürme, Stürme, Überschwemmungen, Feuer, Krankheiten, Nebel, Schnee oder Frost; Ereignisse höherer Gewalt, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Krieg, Unfälle, Terrorakte, Streiks, Embargos, Gefahren im Luftraum, lokale Konflikte oder Volksaufstände; nationale oder lokale Störungen der Luft- oder Landtransportnetze und mechanische Probleme der Transportmittel oder Maschinen; verborgene oder intrinsische Mängel des Gepäckinhalts; kriminelle Handlungen Dritter wie Diebstahl, Einbruch und Brandstiftung.
Handlungen oder Unterlassungen, die dem Kunden oder Dritten zuzuschreiben sind, für die Sie für die Verpflichtungen aus den Geschäftsbedingungen und insbesondere für die in Art. 11 vorgesehenen Garantien verantwortlich sind; dasselbe gilt für Handlungen oder Unterlassungen, die folgenden Personen zuzuschreiben sind: örtlichen Behörden, Zollbehörden, Fluggesellschaften, Flughäfen oder Regierungsbeamten.
Inhalt des Gepäcks, der aus Gegenständen besteht, die gesetzlich oder nach diesem Vertrag verbotene Waren sind, selbst wenn wir die Beförderung irrtümlich angenommen haben. Die einzige Haftung, die uns im Zusammenhang mit den erbrachten Dienstleistungen zugerechnet werden kann, ist diejenige, die in diesen Bedingungen geregelt ist.
Er hat nicht die gesamte Oberfläche des Gepäcks, so dass nur der feste Griff frei bleibt, mit einer durchsichtigen Folie wie einem Domo-Pack oder Ähnlichem umwickelt. e) für die Übergabe des Gepäcks an eine andere Person, die berechtigt erscheint, das Gepäck im Namen des Kunden in Empfang zu nehmen (z. B. Personen, die im selben Gebäude wie der Empfänger wohnen, oder Nachbarn).
ARTIKEL 16 - Wertvolle Güter
In Bestätigung der Bestimmungen von Artikel 6.3 (Verbotene oder von LRC Bagagerie nicht angenommene Gegenstände) darf der Kunde in das LRC Bagagerie anvertraute Gepäck keine Gegenstände, Gegenstände und Werte einfügen, wie z. B.: Edelsteine, Edelmetalle, Schmuck, Silber, Wertgegenstände, Handelsinstrumente, Glas oder Porzellan, Kunstwerke, Antiquitäten, Kulturgüter und wichtige Dokumente, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Pässe, Angebote für die Teilnahme an öffentlichen oder privaten Ausschreibungen, Aktien und Optionsscheine, Wertpapiere, Bankunterlagen, Garantien oder Bürgschaften.
Falls der Kunde Wertgegenstände oder -effekte in seinem Gepäck untergebracht hat, erfolgt die Beförderung dieser Güter auf sein eigenes Risiko.
ARTIKEL 17 - Beschwerden von Dritten
Der Kunde verpflichtet sich, keiner anderen Person, die ein Interesse an der Sendung hat, zu gestatten, im Zusammenhang mit dem Transport eine Beschwerde oder Klage gegen uns einzureichen, selbst wenn wir fahrlässig gehandelt haben. Andernfalls und im Falle einer Beschwerde oder Klage entschädigt uns der Kunde für die Folgen der Beschwerde oder Klage sowie für die Kosten und Ausgaben, die uns zu unserem Schutz entstehen.
ARTIKEL 18 - Einziehung von Ansprüchen
Der Kunde, der beabsichtigt, einen Anspruch wegen der Versendung von verlorenem, beschädigtem oder verspätetem Gepäck oder wegen eines anderen Schadens geltend zu machen, muss die Bestimmungen der geltenden nationalen Gesetze oder internationalen Übereinkommen einhalten und dabei das folgende Verfahren befolgen. Andernfalls behalten wir uns das Recht vor, den Anspruch abzulehnen. Insbesondere muss der Kunde eine schriftliche Mitteilung in :
7 Kalendertage ab Erhalt des Gepäcks bei Beschädigung, Diebstahl und Teildiebstahl ;
7 Kalendertage ab dem Tag, an dem der Kunde oder der Empfänger (falls dieser nicht mit dem Kunden identisch ist) vernünftigerweise vom Verlust, der Beschädigung oder der Verspätung des Gepäcks hätte Kenntnis erlangen müssen.
Nach der ersten Meldung, spätestens jedoch innerhalb der Verjährungsfrist, die sich aus dem Gesetz oder den geltenden Vereinbarungen ergibt, muss der Kunde die Reklamation dokumentieren, indem er uns alle relevanten Informationen über die Sendung und den erlittenen Verlust, die Beschädigung oder die Verspätung mitteilt. Wir sind nicht verpflichtet, auf eine Reklamation hin tätig zu werden, bis die Gegenleistung für die uns geschuldete Fracht und die Hilfsdienste bezahlt wurde, und der Kunde ist nicht berechtigt, den Betrag der Reklamation von der geschuldeten Fracht und den Hilfsdiensten abzuziehen. Sofern in den anwendbaren Vereinbarungen und/oder Gesetzen nichts anderes vorgesehen ist, erlischt das Recht des Kunden, gegen uns Schadenersatzansprüche geltend zu machen, innerhalb von 1 (einem) Jahr ab dem Zeitpunkt, an dem der Kunde vernünftigerweise von dem Verlust, dem Schaden oder der Verzögerung hätte Kenntnis erlangen können, es sei denn, die Klage wird bei der zuständigen Justizbehörde eingereicht.
Falls wir den Anspruch ganz oder teilweise anerkennen, garantiert der Kunde, dass seine Versicherung oder Dritte, die ein Interesse an der Sendung haben, auf alle Rechte, Rechtsmittel oder Ansprüche verzichten, die ihnen aufgrund eines Rechtsübergangs oder auf andere Weise zustehen könnten. .
Die Erstattung erfolgt nur und ausschließlich gegen Vorlage der folgenden Belege: Fahrschein; Kaufcode; Liste der im Gepäck enthaltenen persönlichen Gegenstände und Nachweis ihres Wertes; Kopie der Anzeige. LRC Bagagerie wird Sie nach Prüfung der Unfalldokumentation und deren Feststellung, dass sie für die Zwecke der Definition vollständig ist, über die Modalitäten und den Betrag der Erstattung informieren
ARTIKEL 19 - Gebühren und Zahlungen
- Der Kunde verpflichtet sich, uns die Preise (Fracht) für die Beförderung des Gepäcks zwischen den im Frachtbrief oder im Beförderungsvertrag angegebenen Orten und/oder die Kosten für die Erbringung von Nebenleistungen, die Beförderungsmehrwertsteuer und alle sonstigen Gebühren, Steuern, Entgelte oder Abgaben innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist oder unmittelbar nach dem Kauf der Sendung auf unserer Website oder über unser Callcenter zu zahlen. Unsere Gebühren werden auf der Grundlage der für den Versand geltenden Tarife berechnet, die in diesem Vertrag und in unseren Preistabellen abgebildet sind.
- LRC Bagagerie wird die Größe, das Gewicht und/oder das Volumen und/oder die Anzahl der Gepäckstücke überprüfen und im Falle einer Abweichung von der angegebenen Größe und/oder dem Gewicht und/oder dem Volumen und/oder der Anzahl der Gepäckstücke erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die von uns ermittelte Größe, das Gewicht und/oder das Volumen und/oder die Anzahl der Gepäckstücke zur Berechnung der Preisdifferenz verwendet wird, die der für den Kauf verwendeten Kreditkarte belastet werden soll. Alle Steuern und sonstigen Abgaben für den Versand in das Zielland sind vom Kunden an uns zu zahlen, indem er die für den Kauf verwendete Kreditkarte belastet.
Die aktuellen Preise, die für den Versand gelten, sind sowohl auf unserer Website www.lrc-bagagerie.fr als auch im Callcenter zu finden.
- Die geltenden Tarife beziehen sich auf die gewöhnliche Dienstleistung der Abholung und Auslieferung von Gepäck zwischen den vom Kunden angegebenen Adressen. LRC Bagagerie behält sich das Recht vor, einen zusätzlichen Betrag zu berechnen, wenn der Zeitaufwand für die Zollabfertigung einen übermäßigen Aufwand erfordert, damit wir das Gepäck an den Empfänger ausliefern können. In einigen Ländern können daher zusätzliche Beträge für komplexe Zollabfertigungsaktivitäten berechnet werden, und diese beinhalten, sind aber nicht beschränkt auf Sendungen, die :
Formelle Zollanmeldungen bei der Einreise, die mehrere Gepäckstücke desselben Kunden betreffen.
Zollbeschränkungen oder die Notwendigkeit, Gepäck auszuliefern, das Gegenstände enthält, die unter Zollverschluss stehen.
Zollabfertigung, an der neben der Zollbehörde auch eine Regierungsstelle beteiligt ist.
In einigen Ländern kann LRC Bagagerie Zahlungen für Gebühren, Kosten, Steuern und Strafen vorstrecken, und wenn diese zusätzliche Dienstleistung erbracht wird, wird dem Kunden eine lokale Verwaltungsgebühr auf die Kreditkarte, die für den Kauf verwendet wurde, berechnet.
Dem Kunden, der trotz des Größenverbots in Artikel 5 dieser Bedingungen in jedem Fall ein übergroßes Gepäckstück versendet hat, das die maximale Länge von 200 cm oder die Größenbeschränkung von 300 cm (gegeben durch: Umfang + Seitenlänge ) überschreitet, werden Kosten in Höhe von 100,00 Euro (Cent/00) in Rechnung gestellt.
Unsere Rechnung wird in einem nicht veränderbaren elektronischen Format (PDF oder ein anderes gleichwertiges Format) ausgestellt und an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Unsere Rechnung kann auf Papier ausgedruckt und per normaler Post an die vom Kunden angegebene Adresse gesendet werden. Wenn die Rechnung auf Papier ausgedruckt und per Post versandt wird, werden die zusätzlichen Kosten für Druck und Postversand auf die Rechnung angerechnet.
Unsere Rechnungen sind in der auf der Rechnung angegebenen Währung (in der Regel Euro) zu bezahlen. Die uns entstandenen Aufwendungen und Kosten für die Zollabfertigung, Steuern, Gebühren und alle anderen von uns für die Auslieferung des Gepäcks an die Zieladresse verlangten und gezahlten Beträge werden dem Kunden in der auf der Rechnung angegebenen Währung, umgerechnet in die lokale Währung, in Rechnung gestellt . Der Kunde ermächtigt LRC Bagagerie, die Abbuchung der oben genannten Folgekosten von derselben Kreditkarte zu verlangen, die der Kunde für den Kauf verwendet hat.
ARTIKEL 20 - Widerrufsrecht
Angesichts der Art und des Typs der von LRC Bagagerie angebotenen Dienstleistungen ist sich der Kunde bewusst und wird darüber informiert, dass das Widerrufsrecht nach Art. 64 der Gesetzesverordnung nicht auf den Vertrag anwendbar ist. 206/2005.
Vor der Abholung des Gepäcks ist der Kunde berechtigt, vom Kauf der Dienstleistungen gegen Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 15% (fünfzehn Prozent) des zum Zeitpunkt des Kaufs an LRC Bagagerie gezahlten Betrags zurückzutreten.
ARTIKEL 21 - Gerichtsbarkeit
Diese Bedingungen und jede Handlung oder jeder Vertrag, auf die bzw. den sie Anwendung finden, unterliegen französischem Recht und jede Streitigkeit, die sich aus einer Handlung oder einem Vertrag ergibt, auf die bzw. den diese Bedingungen Anwendung finden, unterliegt der ausschließlichen Zuständigkeit der französischen Gerichte.